Bei gasbefeueren Anlagen unterscheidet man konventionelle Kessel, kondensierende Anlagen und Wandthermen.
Gasbefeuerte Aggregate sind jährlich einmal (raumluftunabhängige Aggregate alle 2 Jahre) durch den Kaminfeger zu kontrollieren (Ziffer 3.1.4 der Weisung „Reinigung von Feuerungsanlagen“); eine Reinigung ist nur vorzunehmen, sofern dies notwendig ist.
Die Kontrolle durch den Kaminfeger bezweckt eine sicherheitstechnische Überprüfung (Kontrolle/Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage inklusive Abgasanlage auf ihre Betriebs-/Gebrauchsfähigkeit und Brandsicherheit). Er kontrolliert
• den Verschmutzungsgrad (und reinigt - sofern nötig - die Feuerungsanlage)
• die Korrosion
• das Flammenbild
• die Abzugsverhältnisse
• die Einhaltung der Brandschutzvorschriften (z. B. die Abstände zu brennbaren Materialien)
• die Frischluftzufuhr, welche gemäss den Gasleitsätzen und den Richtlinien für den Bau und Betrieb von Gasfeuerungen des SVGW gewährleistet sein muss. |